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agb
                

AGB 

        Sehr geehrte Damen und Herren,

        anbei finden sie die AGB für alle Leistungen und Lieferungen durch meine freiberufliche Tätigkeit als Bildjournalist und Kameramann.

        Tagespauschale: XXX, für bis zu 10 Stunden, incl. Pause.
        Überstundenzuschlag 25% je weitere Stunde.
        Reisetage: An- und Abreise zum Drehort bis 5 Stunden: ½  Tagessatz.
        Bei kombinierten Arbeits- und Reisetagen gilt die gesamte Zeit als Arbeitszeit.
        An und Rückreise ab/bis Büro Berlin.

        Bei Teil- oder Gesamtausfall der Produktion wird bei einer Absage 24 Stunden vor dem Einsatz für den ersten Ausfalltag 100%
        für den weiteren Zeitraum bis maximal 5 vereinbarte tage je 50% der Tagespauschale berechnet.

        Bei einer Absage bis 72 Stunden vor dem Einsatz wird für den ersten Ausfalltag 50%, für den weiteren Zeitraum bis maximal 3 vereinbarte Tage je 25%
        der Tagespauschale berechnet. 

        Bei Produktionen von mehr als 7 Kalendertagen verlängert sich die Stornofrist um je 24 Stunden pro weiteren 3 gebuchten Arbeitstagen bis zu einer maximalen 
        Frist von 3 Wochen.

        Reisespesen und Auslagen werden gesondert berechnet und auf der Rechnung ausgewiesen.
        Tagesspesen laut der zum Produktionszeitraum gültigen gesetzlichen Richtlinien.
        Verbrauchssmaterialien z.B. Videokasseten, KFZ-Km etc. werden gesondert berechnet.

        Alle Preise in Euro zzgl. der derzeit gültigen gesetzlichen Steuern.

        Alle mir übergebenen Materialien und Arbeitsmittel werden von mir nicht versichert sondern sind vom Auftraggeber ausreichend zu versichern. 
        Ich hafte nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

        Ich versichere mich an die allgemein anerkannten Regeln der Arbeit als Bildjournalist/Kameramann zu halten und die allgemeinen Arbeitssicherheitsvorschriften einzuhalten.

        Salvatorische Klausel:
        Sollte eine der bevorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, oder sollte der Vertrag Regelungslücken enthalten, so berührt dieses nicht die übrigen Regelungen des Vertrages.

        Statt der unwirksamen Klausel erhält eine rechtswirksame Klausel Geltung, die dem Sinn und Zweck der angestrebten Regelung wirtschaftlich am nächsten kommt.

        Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

        Gerichtsstand ist Berlin. Es gilt das recht der Bundesrepublik Deutschland.

       
        Stephan Zimmer